Musikschulreglement / AGB

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Unterrichtsform Lektionsdauer Jahresgebühr Monatsgebühr
Einzel* 30 Min. 936,00 € 78,00€
Einzel* 45 Min. 1.344,00 € 112,00 €
2er Gruppe* 30 Min. 696,00 € 58,00 €
2er Gruppe* 45 Min. 1.020,00 € 85,00 €
3er Gruppe* 40 Min. 696,00 € 58,00 €
4er Gruppe* 50 Min. 696,00 € 58,00 €
Bandcoaching (als Einzelfach) 60 Min. 372,00 € 31,00 €
Früherziehung 60 Min. 396,00 € 33,00 €
Klangstube 45 Min. 474,00 € 39,50 €
Kiga Chor 30 Min. 144,00 € 12,00 €
Musical-AG 45 Min. 180,00 € 15,00 €
Jeki 1
Jedem Kind ein Instrument
45 Min. 180,00 € 15,00 €

Jeki 2, 3 + 4
Jedem Kind ein Instrument

   * 7 – 10 Schüler*innen

   * 5 –  6 Schüler*innen

   * 3 –   4 Schüler*innen

45 Min.

45 Min.

45 Min.

45 Min.

300,00 €

300,00 €

378,00 €

498,00 €

25,00 €

25,00 €

31,50 €

41,50 €

Orchesterunterricht

   * bei JEKI 3 & 4 wenn organisatorisch       möglich 

45 Min. 198,00 € 16,50 €

Instrumentenmietgebühr (nur bei JEKI)

    8,50 €

 

Erwachsene

Unterrichtsform Lektionsdauer Jahresgebühr Monatsgebühr
Einzel* 30 Min. 1.176,00 € 98,00 €
Einzel* 45 Min. 1.680,00 € 140,00 €
2er Gruppe* 30 Min. 900,00 € 75,00 €
3er Gruppe* 40 Min. 900,00 € 75,00 €
4er Gruppe* 50 Min. 900,00 € 75,00 €
       
       

Erwachsenentarif:

Der Erwachsenentarif gilt ab dem 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Schüler und Studenten (mit Nachweis) bis zum 25. Lebensjahr.

GEMA-Kopierlizenz*:

Für alle in der Preisliste mit * markierten Unterrichtsformen (Instrumental- und Vokalunterricht) fällt zusätzlich zu den oben stehenden Unterrichtsgebühren die von der GEMA festgesetzte Kopierlizenzgebühr in Höhe von aktuell monatl. 1,- € an. Die Gebühr wird im Rahmen einer Kopierlizenzvereinbarung an die GEMA entrichtet und monatlich pro Fach erhoben. Die Kopierlizenz ermöglicht im Rahmen der Vorgaben der VG-Musikedition das Nutzen von Kopien und digitalen Vervielfältigungen im Unterricht und kommt damit dem Unterricht und den Schülerinnen und Schülern zu Gute.

Prepaid-Karten:

10er Karte = 333,- €

8er Karte = 288,- €

4er Karte = 166,- €

Einmalige Gebühr inklusive GEMA-Lizenzgebühr und je nach Karte 10, 8 oder 4 Termine á 30 Min Einzelunterricht. Die Termine müssen innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung genommen werden und werden individuell in Absprache mit dem Lehrkraft vereinbart. Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 h vorher bei der Lehrkraft abgesagt werden, ansonsten gilt die Stunde als gegeben. 

Leihinstrumente:

Bei Bedarf stellen wir auch gerne Leihinstrumente für den Instrumentalunterricht zur Verfügung. Bitte erfragen Sie die Möglichkeiten und Kosten in unserem Sekretariat.

Familien- und Mehrfächerermäßigung:
Für die 2. Person / für das 2. Fach: 10 %
Für die 3. Person / für das 3. Fach: 20 %
Für die 4. Person / für das 4. Fach: 30 %
Die Ermäßigung orientiert sich vom Höchstbeitrag abwärts.   
Sozialfonds:
Die Unterstützung des Sozialfonds in Höhe von 1,- € pro Monat ist freiwillig wird jedoch von uns empfohlen. Die Zahlung des Beitrages zum Sozialfonds ist nur monatlich möglich und wir zusammen mit den Unterrichtsgebühren abgebucht. Für Spenden und größere Einmalzahlung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. 

Fragen Sie bitte nach Fördermöglichkeiten (Sozialfonds, Münsterland-Karte) für Kinder aus entsprechend berechtigten Familien! 

Musikschulreglement / AGB

§ 1 Anmeldungen / Kündigungen

Anmeldungen und Kündigungen haben grundsätzlich schriftlich bzw. online zu erfolgen.

§ 2 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeiten „Instrumental- und Vokalunterricht“

Die Verträge für den Instrumental- und Vokalunterricht werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die ersten 3 Monate gelten hierbei als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit sind die Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende jederzeit kündbar. Besteht der Vertrag länger als 24 Monate geht er aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über.

§ 3 Kündigungsfristen / Vertragslaufzeiten „Kurse“

Bei den Kursen EMC, JEKI 1 und Musical-AG / Chor-AG gilt die Anmeldung nach Beendigung der Probezeit immer für das gesamte Schuljahr. Die Vertragslaufzeit der Kurse EMC, JEKI 1 und Musical-AG / Chor-AG endet somit automatisch zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres. Diese Kurse brauchen nicht gekündigt zu werden.
Die Anmeldung für den Kurs JEKI 2 gilt automatisch auch für JEKI 3. Eine Kündigung des Kurses JEKI 2 / JEKI 3 ist immer zum Schuljahresende, also zum 31.07. möglich. Die Kündigung für die Teilnahme an den Kursen JEKI 2 und JEKI 3 muss bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres vorliegen.

Bei dem Kurs JEKI 4 gilt die Anmeldung ebenfalls für das gesamte Schuljahr und die Vertragslaufzeit endet automatisch zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres. Dieser Kurs braucht nicht gekündigt zu werden.
Andere Kurse (Elementarbereich / Bands / Ensembles) fallen unter die in § 2 genannten Regelungen.

§ 4 Probezeit

Bei allen neu abgeschlossenen Verträge gelten die ersten drei Monate als Probezeit. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich bzw. online gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt ein fließender Übergang in den regulären Unterricht / die reguläre Vertragslaufzeit.

§ 5 Unterricht

Der Unterricht findet gemäß der gewählten Unterrichtsform einmal pro Woche statt. Durch diesen Vertrag erhält der Teilnehmer einen Anspruch am Angebot der Musik Akademie gGmbH gemäß der gewählten Vertragsform. Der Unterricht kann sowohl als Präsenz- wie auch als Onlineunterricht durchgeführt werden. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Lehrinhalte und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.

§ 6 Ferien / Unterrichtsausfall

Während der Ferien, an beweglichen Ferientagen, an Rosenmontag sowie an Kirmesmontag (GREVEN) sowie an gesetzlichen Feiertagen (NRW) findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinen Schulen des Landes NRW geltenden Ferienordnung. Durch Lehrerabwesenheit nicht erteilter Unterricht wird im Rahmen des Mindestanspruchs nachgeholt bzw. vergütet.. Es werden 2 Nachholtermine angeboten, werden diese nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholunterricht. Unterrichtsausfall durch Schülerabwesenheit oder höhere Gewalt wird nicht erstattet oder nachgeholt.

§ 7 Musikschulgebühren

Die Musikschulgebühren werden als Jahresgebühr berechnet. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Sie wird in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen entrichtet. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift und ist jeweils am 1. bzw. 15. für den aktuellen Monat fällig. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird eine Gebühr von 5,- € berechnet. Sondertarife (z.B.14-tägiger Unterricht) werden mit einem Verwaltungsaufschlag belegt. Es gilt die aktuelle Preisliste aufwww.musikakademie.de

Für den Instrumental- und Vokalunterricht (siehe Preisliste) fällt zusätzlich zu den Unterrichtsgebühren die von der GEMA festgesetzte Kopierlizenzgebühr in Höhe von aktuell monatl. 1,- € pro Fach an.

§ 8 Leihinstrumente

Die Musik Akademie stellt auf Wunsch Leihinstrumente zur Verfügung. Für Leihinstrument wird eine monatliche Leihgebühr erhoben. Die Höhe der Leihgebühr richtet sich nach dem geliehenen Instrument und wird in einem separaten Vertrag vereinbart. Leihinstrumente können ohne Kündigungsfristen zurück gegeben werden. Jeder angefangene Miet-Monat wird berechnet.