Musikschulreglement

An- und Abmeldungen

An- und Abmeldungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Vertragsverhältnis beginnt ab dem Tag der ersten Teilnahme mit einer 3-monatigen Probezeit.. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt ein fließender Übergang in den regulären Unterricht. Dieser ist mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit kündbar. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum letzten Werktag eines Monats vorliegen. Im Folgemonat beginnt dann die 3-monatige Kündigungsfrist.

Sonderbedingungen bei Schulkursen

An- und Abmeldungen haben grundsätzlich schriftlich bzw. online zu erfolgen. Das Vertragsverhältnis beginnt ab dem Tag der ersten Teilnahme mit einer 3-monatigen Probezeit. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

EMC – Elementares Musikcoaching (nur an Martin Luther Schule, Greven) endet automatisch zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres.

Jeki gilt ab Kursbeginn und (nach Beendigung der Probezeit) immer für das gesamte Schuljahr. Es wird stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, falls keine schriftliche Kündigung zum 31. Mai des laufenden Schuljahres vorliegt. Zum Ende der Grundschulzeit erlischt der Vertrag automatisch.

Im 3. Jeki-Jahr kommt automatisch der Ensemble-/Orchesterunterricht dazu.  Möchte Ihr Kind nicht an dem Ensembleunterricht teilnehmen, bedarf es ebenfalls einer schriftlichen Kündigung innerhalb des ersten Monats nach Beginn des 3. Schuljahres.

Die Probezeit bezieht sich auf Jeki I, Jeki II und auf den Ensembleunterricht in Jeki III. Innerhalb dieses Zeitraums kann ohne Frist zum Monatsende gekündigt werden.

Unterricht

Der Unterricht findet gemäß der gewählten Unterrichtsform einmal pro Woche statt. Durch diesen Vertrag erhält der Teilnehmer einen Anspruch am Angebot der Musik Akademie gGmbH gemäß der gewählten Vertragsform. Der Unterricht kann sowohl als Präsenz- wie auch als Onlineunterricht durchgeführt werden. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Lehrinhalte und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.

Schulferien

Während der Ferien, an beweglichen Ferientagen, an Rosenmontag sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinen Schulen des Landes NRW geltenden Ferienordnung. Durch Lehrerabwesenheit nicht erteilter Unterricht wird im Rahmen des Mindestanspruchs nachgeholt bzw. vergütet. Es werden 2 Nachholtermine angeboten, werden diese nicht wahrgenommen, entfällt der Anspruch auf Nachholunterricht. Unterrichtsausfall durch Schülerabwesenheit, Schulveranstaltungen oder höherer Gewalt wird nicht erstattet oder nachgeholt..

Musikschulgebühren
Die Musikschulgebühren werden als Jahresgebühr berechnet. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Sie wird in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen entrichtet. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung und ist jeweils am 1. bzw. 15. für den aktuellen Monat fällig.