Sozialfond

Kulturelle Bildung (Musik, Kunst, Tanz, Literatur etc.) ist die Grundvoraussetzung für eine Soziale Kompetenz in unserer Gesellschaft. Dies belegen folgende Zitate: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf….freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben an. Sie achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung…..“ (aus Art. 31 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes).

„Bildung ist der Kern der Persönlichkeitsentwicklung und der Gemeinschaft. Ihre Aufgabe ist es, jeden von uns, ohne Ausnahme, in die Lage zu versetzen, all unsere Talente voll zu entwickeln und unser kreatives Potential, einschließlich der Verantwortung für das eigene Leben und der Erreichung unserer persönlichen Ziele, auszuschöpfen.“ (aus „Lernfähigkeit- unser verborgener Reichtum“, Delors 1996)

Kulturelle Bildung sollte nicht am sozialen Status der Familien scheitern. Aus diesem Grunde ist an der Musik Akademie Meyersick gGmbH ein Sozialfond eingerichtet worden, der von der Schülerschaft bzw. deren Familien getragen wird.


Der Sozialfond unterliegt folgender Regelung:

  • Jede Familie, die ein bzw. mehrere Schüler an der Musik Akademie gGmbH hat, zahlt mindestens 1,– € pro Monat ( = 12,00 € pro Jahr ) in den Sozialfond ein. Diese 1,– €/Monat werden zusätzlich zum normalen Musikschulunterricht per Lastschrift auf ein speziell dafür eingerichtetes Konto eingezogen.
  • Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialfond haben unterstützungswürdige Schüler und Schülerinnen, die aufgrund der familiären Situation (Arbeitslosigkeit, Hartz IV Empfänger etc.) nicht in der Lage sind, die Gebühren für den Unterricht und den damit verbundenen Kosten zu zahlen.
  • Als „unterstützungswürdig“ gelten Schüler und Schülerinnen, die sich durch besondere Leistungen, wie z.B. Talent und /oder Engagement auszeichnen.
  • Um Leistungsmissbrauch vorzubeugen, wird die „Unterstützungswürdigkeit“ jährlich überprüft.
  • Die Musik Akademie gGmbH legt jährlich Rechenschaft über die Mittelverwendung bis zum 31.03. für das vorausgegangene Jahr ab. Die Namen der Zuwendungsempfänger werden nicht bekannt gegeben.
  • Die Unterstützung aus dem Sozialfond muss schriftlich beantragt werden. Antragsformulare gibt es in der Musik Akademie gGmbH.
  • Einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Sozialfond gibt es nicht. Werden mehr Gelder angefordert als der Sozialfond leisten kann, so wird die Unterstützung nur anteilig gezahlt.
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